Hessischer Staatspreis Energie

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Hessischer Staatspreis für innovative Energielösungen

Teilnahmebedingungen Hessischer Staatspreis für innovative Energielösungen

Was ist der Hessische Staatspreis für innovative Energielösungen?

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) lobt den Hessischen Staatspreis für innovative Energielösungen aus und prämiert damit herausragende Beiträge, die der Erreichung einer sicheren, umweltschonenden, bezahlbaren und gesellschaftlich akzeptierten Energieversorgung in Hessen dienen. 

Gesucht sind übergreifende Konzepte für aktuelle Fragestellungen im Themenfeld Energie. Das HMWEVW möchte damit die Entwicklung von innovativen und zukunftsweisenden Lösungen für eine effiziente Energieerzeugung, -speicherung, -verteilung und -nutzung fördern. Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH ist mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragt.

Wer darf mitmachen?

Mitmachen dürfen alle Unternehmen, Institutionen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, Privat- und Einzelpersonen sowie Kommunen mit einer außergewöhnlichen Idee oder einem ganz besonderen Konzept. Darüber hinaus bekommen auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die Möglichkeit sich am Hessischen Staatspreis zu beteiligen. Sie können einzeln oder als Team teilnehmen. Ziel ist es, bis zu jeweils sechs Preise für Gewinnerinnen und Gewinner sowie Finalisten in den Themenfeldern Strom, Wärme, Mobilität, Systemintegration, gesellschaftliches Engagement und Nachwuchs (Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und Berufsschüler, Studierende) zu vergeben. Aber auch Beiträge, die nicht passgenau den oben aufgeführten Themen zugeordnet werden können, dürfen eingereicht werden. Es wird nicht zwangsläufig in jeder Kategorie ein Preisträger ausgewählt.

Wie kann man sich beteiligen?

Der Auswahlprozess findet einstufig statt. Bewerber laden eine circa 5-seitige Beschreibung ihres Projekts direkt über das Online-Bewerbungsportal hoch. Die einzureichenden Dokumente beinhalten unter anderem eine Beschreibung der Projektidee, der Projektentstehung und der Teamzusammensetzung. Danach erhalten die Bewerber eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingereichten Projektideen an unsere Jury gegeben, welche dann die Gewinnerinnen und Gewinner sowie Finalisten für bis zu sechs Kategorien auswählt. Diese werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt und erhalten weiterführende Informationen zur Preisverleihung und zum konkreten Vorgehen. 

Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmt und wie geht es nach der Einreichung weiter?

Die Gewinnerinne und Gewinner sowie die Finalisten in den jeweiligen Kategorien werden abschließend von einer hochrangig besetzten Fach-Jury ausgewählt.

Gewinnerinnen und Gewinner erhalten ein Preisgeld von 7.500 €; in der Kategorie Nachwuchs ein Preisgeld von 2.500€. Sie profitieren zudem von einem professionellen Imagefilm zur freien Verwendung.

Finalisten (Zweitplatzierte) erhalten ein Preisgeld von 2.500 €; in der Kategorie Nachwuchs ein Preisgeld von 1.000 €.

    Der Hessische Staatspreis wird im Rahmen des Zukunftsforums Energiewende in Kassel im September 2024 feierlich verliehen. Die Gewinnerinnen und Gewinner sowie die Finalisten aus allen Kategorien erhalten kostenlosen Zutritt zur Veranstaltung und eine Präsentationsfläche. 

    Darüber hinaus wird für alle Gewinnerinnen und Gewinner ein Kurzfilm erstellt, der auch für die eigenen Marketing-Zwecke verwendet werden kann.

    Alle Gewinner und Finalisten erhalten eine hochwertige Medaille, die auch digital für ihre Produkte, ihre Website und an vielen weiteren Stellen prominent als Qualitätssiegel genutzt werden kann. 

    Vertraulichkeit und Datenschutz

    Der Veranstalter wird die eingereichten Wettbewerbsbeiträge vertraulich behandeln. Jeder Teilnehmende ermächtigt den Veranstalter mit Annahme der Teilnahmebedingungen ausdrücklich, diese an seine Mitarbeitenden sowie die von dem Veranstalter mit den Wettbewerbsbeiträgen beauftragten Personen (Mitglieder der Fach-Jury) weiterzuleiten. Die Beteiligten sowie die Fach-Jury werden vom Veranstalter gesondert zur vertraulichen Behandlung der Wettbewerbsbeiträge verpflichtet.

    Die Wettbewerbsbeiträge dürfen von dem Veranstalter und den Beteiligten nur zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs verwertet werden. Die Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die bei der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags der Öffentlichkeit bereits bekannt waren oder ohne schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten bekannt werden.

    Die Veranstalter des Hessischen Staatspreises Energie nehmen den Schutz der persönlichen Daten aller Teilnehmenden ernst. Sämtliche Vorgaben und Regeln des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Die erhobenen Daten werden nicht an veranstaltungsfremde Dritte weitergegeben.

    Der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Berufsbezeichnung, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Titel des Wettbewerbsbeitrages) durch die Veranstalter stimme ich ohne weitere Rücksprache zu.

    Teilnahmebedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung

    1. In der Sonderkategorie Nachwuchs sind nur Beiträge aus hessischen Schulen und Hochschulen teilnahmeberechtigt.
    2. Grundsätzlich können nur eigene Ideen eingereicht werden.
    3. Die Teilnehmenden sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und dass durch die eingereichten Ideen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden.
    4. Die Bewerbung hat unter Verwendung des Online-Formulars zu erfolgen.
    5. Es werden nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    6. Die Bewerbungen werden von der Jury abschließend beurteilt. Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
    7. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Entstandene Aufwendungen können nicht übernommen werden.
    8. Die Sieger und Finalisten werden auf der Website des Hessischen Staatspreises für innovative Energielösungen veröffentlicht und im Rahmen einer Preisverleihung prämiert. Im Rahmen der Preisverleihung und der begleitenden Berichterstattung können die Teilnehmenden / Unternehmen / Namen / Beschreibungen bekannt gegeben werden.
    9. Die Entscheidung über die Preisträger liegt allein bei der Jury.
    10. Beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, behält sich der Veranstalter vor, die Bewerbung abzulehnen, die Auszeichnung zurückzunehmen bzw. den Teilnehmenden nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit einer Idee, mit dem Rechte Dritter verletzt werden.
    11. Der Veranstalter macht sich die Ideen nicht zu eigen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei möglichen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten durch die eingereichten oder prämierten Ideen. Eine Prüfung, ob die eingereichten Beiträge Rechte Dritter verletzten, erfolgt nicht. Alle Urheber- sowie Verwertungsrechte bleiben bei den Bewerberinnen und Bewerbern. Ihnen obliegt die Wahrnehmung ihres Rechtsschutzes. Sie sichern zu, dass durch die Veröffentlichung keine Urheberrechte und Rechte Dritter verletzt werden. Insofern stellen sie den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erkennen die Bewerberinnen und Bewerber die hier festgelegten Bedingungen an. Ihre Einhaltung überwacht der Veranstalter.
    12. Mit der Anmeldung und Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an.